Über unser Online-Formular können Sie die Höhe Ihrer zweimonatlichen Abschlagszahlungen anpassen. Die Änderung Ihrer Abschlagszahlung ist jederzeit möglich, muss jedoch mindestens 14 Tage vor dem nächsten Abschlagstermin mitgeteilt werden.
Ihre zweimonatliche Abschlagszahlung sollten Sie nur dann ändern, wenn sich Ihr Verbrauch wesentlich geändert hat, z.B. durch eine dauerhafte Veränderung der Personenzahl, Leerstand des Hauses oder bei einer starken Veränderung des Viehbestandes.
Wählen Sie Ihre Abschlagszahlung nicht zu niedrig, um eine hohe Nachzahlung in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden.
Die Höhe der Abschlagszahlung wird anhand Ihres letzten Jahresverbrauchs gem. Jahresabrechnung und den aktuellen Preisen für das darauffolgende Kalenderjahr ermittelt.
Die Abschlagszahlungen sind jeweils am 1. der Monate März, Mai, Juli, September und November fällig. Sollte in diesen Monaten der 1. auf einen Feiertag oder das Wochenende fallen, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Werktag.
Wir empfehlen eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ihr Vorteil ist, dass die Beträge automatisch angepasst und zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abgebucht werden.
Alternativ können Sie die Abschlagsbeträge auch selbst unter Angabe der Kundennummer überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten. Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Beträge zu den Fälligkeiten bei uns eingegangen sein müssen und die Höhe der Beträge sich oftmals mit der Jahresrechnung verändert.
Ein Abschlagsbetrag bezieht sich auf den Verbrauchszeitraum zwei Monate vor Fälligkeit.
Die Abrechnung der Entgelte für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfolgt grundsätzlich zwischen dem Eigentümer und dem Wasserverband Nord. Aus diesem Grund können Sie als Mieter die Abschlagszahlung nicht anpassen.