Mit nebenstehendem Formular können Sie Ihren Gartenzähler oder Stallwasserzähler melden, sofern Ihr Grundstück an die öffentliche/zentrale Schmutzwasserkanalisation angeschlossen ist. Bitte prüfen Sie vorab in nachstehender Liste, ob der Wasserverband Nord oder Ihre Gemeinde für den Abzugszähler zuständig ist.
In folgenden Gemeinden liegt die Zuständigkeit nicht beim Wasserverband Nord:
Gemeinde | Zuständigkeit |
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Achtrup | Amt Südtondern (Tel.: 04661-601-0) |
Behrendorf | Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0) |
Bondelum | Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0) |
Bramstedtlund | Amt Südtondern (Tel.: 04661-601-0) |
Enge-Sande | Zweckverband Wasserversorgung Drei Harden (Tel.: 04661-9622-29) |
Harrislee | Gemeinde Harrislee (Tel. 0461-706-0) |
Haselund | Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0) |
Kolkerheide | Amt Mittleres Nordfriesland (Tel.: 04671-9192-0) |
Ladelund | Amt Südtondern (Tel.: 04661-601-0) |
Löwenstedt | Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0) |
Nordstrandischmoor | Amt Nordsee-Treene (Tel. 04842-9009-0) |
Norstedt | Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0) |
Reußenköge | Amt Mittleres Nordfriesland (Tel.: 04671-9192-0) |
Sollwitt | Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0) |
Sönnebüll | Amt Mittleres Nordfriesland (Tel.: 04671-9192-0) |
Sprakebüll | Amt Südtondern (Tel.: 04661-601-0) |
Tarp | Amt Oeversee (Tel. 04638-88-0) |
Tarup/Sünderup | TBZ-Flensburg (Tel. 0461-85-8000) |
Viöl | Amt Viöl (Tel.: 04843-2090-0) |
Beim Garten- oder Stallwasserzähler handelt es sich um einen privaten Zähler, der die Wassermenge misst, die nicht in die Kanalisation eingeleitet wird. Für diese Wassermenge wird kein Schmutzwasserentgelt erhoben. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts pro m3 finden Sie hier: Abwasserpreise.
Der Einbau muss durch einen zugelassenen Installateur erfolgen. Der Einbau ist dem Wasserverband Nord mit dem oben stehenden Formular zu melden. Nur von einem zugelassenen Installateur fest installierte, geeichte und verplombte Zähler können von uns als Abzugszähler anerkannt werden.
Der zugelassene Installateur hat den Zähler fest in das vorhandene Trinkwasserleitungssystem einzubauen. Fester Einbau bedeutet, dass der Zähler in die Leitung eingebaut wird, die direkt nach draußen zum Außenzapfhahn geht (siehe Einbauvorschrift Gartenzähler).
Alternativ kann der Zähler auch direkt unter dem Außenzapfhahn verplombt montiert werden. Es ist darauf zu achten, dass der Zähler leerlaufen kann, damit er bei Frost nicht kaputt friert. Gartenwasserzähler ohne Plombe, sogenannte "mobile Gartenwasserzähler" werden nicht anerkannt.
Die Zapfstelle (Wasserhahn) des Gartenwasserzählers darf sich nicht in Räumen mit Schmutzwasseranschlüssen befinden. Hinter der Zapfstelle dürfen sich keine Santäreinrichtungen befinden.
Die Kosten für Beschaffung, Installation und Eichung des Zählers müssen von Ihnen getragen werden. Für die Erstabnahme durch den WV-Nord wird ein Entgelt von 25,- € erhoben. Sofern eine Abnahme wiederholt werden muss, weil die Bedingungen für eine Abnahme nicht erfüllt wurden, fallen die 25,- € erneut an.
Für die Einrichtung, Abrechnung und für den nach Ablauf der Eichfrist erforderlichen Zählerwechsel des Abzugs- und Gartenzählers erhebt der WV-Nord zurzeit ein monatliches Entgelt von 1,- €/Zähler. Darin sind nicht enthalten die Behebung von Frostschäden, Leckagen und anderen Mängeln.
Bitte teilen Sie uns die Abmeldung Ihres Zählers per Post, E-Mail, Fax oder telefonisch unter Angabe Ihrer Kundendaten mit.
Die Schmutzwasserentgelte je m3 und ggf. die Grundgebühr für den Abzugszähler sind je nach Gemeinde oder Jahr unterschiedlich. Hinzu kommen Kosten für Beschaffung, Installation und Abnahme des Zählers. Ob sich der Einbau eines Gartenwasser- bzw. Stallwasserzählers für Sie rechnet, müssen Sie für sich persönlich anhand Ihres Garten- und Stallwasserbedarfs individuell abwägen.
Bei Schäden vor Ablauf der Eichfrist wenden Sie sich an einen zugelassenen Installateur. Die Kosten sind von Ihnen zu tragen. Der Wechsel ist dem WV-Nord unverzüglich mit dem Formular zu melden.
Beizufügen sind Fotos von der Einbausituation mit Zählernummer und Zählerstand.